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Mitteilung des Schulleiters (II)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in Folge der heutigen Entscheidungen des Kultusministeriums sind die Regelungen für eine Notbetreuung geändert worden.

Nun können Kinder der Jahrgänge 5–8 in der Notbetreuung von 08:00 bis 13:00 Uhr aufgenommen werden, wenn ein Elternteil oder ein(e) Erziehungsberechtigte(r) in sog. kritischen Infrastrukturen beschäftigt ist.

Zu diesen zählen:

Dies gilt auch für die Zeit der Osterferien 2020.

Wenn dies für Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte aktiv an uns, damit der mögliche Bedarf am Wochenende (21./22.03.) geklärt und weitere Vorbereitungen getroffen werden können. Etwaige schulisch betreute Gruppen werden in kleinem Rahmen gehalten.

Senden Sie bitte Ihr Anliegen an folgende E-Mail-Adresse und teilen Sie dabei auch mit, wie Sie ggf. telefonisch zu erreichen sind. Ansprechpartner: .

An dieser Stelle bitten wir noch einmal, die Kontaktbeschränkung der Schülerinnen und Schüler auch im häuslichen Umfeld zu beachten.

Allen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Erziehungsberechtigten und den Familien wünschen wir weiterhin, dass Sie gesund bleiben und die gegenwärtigen Herausforderungen sich gut regeln lassen.

Mit herzlichem Dank für Ihre Mithilfe verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen.

Ulf Rott / Frank Wieligmann, 20.03.2020

2020-03-20,