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Schullaufbahn-Beratung in der gymnasialen Oberstufe

Das Beratungskonzept für die gymnasiale Oberstufe am TGG zielt auf eine intensive Schullaufbahnbegleitung unserer Schüler. Tragende Elemente sind dabei eine umfassende Information und damit verknüpfte ständige begleitende Beratung durch zentrale Veranstaltungen und Gespräche individuell oder in der Gruppe (z. B. im Klassenverband).

Wichtig ist dabei die Vernetzung der Information und der Beratung zwischen den Oberstufenkoordinatoren/-innen, Beratungslehrer/-innen, Stufenleitern/-innen, Klassenlehrern/-innen, Fachlehrern/-innen und Tutoren/-innen unmittelbar vor und während der Oberstufenzeit unserer Schüler sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Schulaufbahn-Beratung wird als ein ständig begleitender Prozess verstanden, der mit der Vorbereitung des Eintritts in die Oberstufe beginnt, die Einführungsphase und Qualifikationsphase der Oberstufe mit den möglichen Abschlüssen (Fachhochschulreife, Abitur) begleitet und Entscheidungshilfen bzw. Perspektiven beim Verlassen des Gymnasium (mit oder ohne Abschluss) anbietet.

1. Vorbereitungsphase (Jahrgang 9 bzw. 10)

2. Einführungsphase (Jahrgang 10 bzw. 11)

3. Qualifikationsphase (Jahrgänge 11–12 bzw. 12–13)

  1. Die Oberstufenkoordinatoren/-innen informieren planmäßig und bei Bedarf Schüler/-innen, Eltern, Tutoren/-innen und Fachlehrkräfte über

    • Bestimmungen, Rechtsvorschriften und aktuelle Veränderungen
    • Leistungsstände und Leistungsentwicklungen
    • Fehlzeiten (Entschuldigungen)
    • Termine (Klausuren, Meldungen, Gespräche, Prüfungen)
    • Schulabschlüsse, Ausbildungsmöglichkeiten, Studium
    • Auslandsaufenthalte
  2. Die Oberstufenkoordinatoren/-innen beraten regelmäßig

    • bei Kurswahlen, Kursbelegungen sowie Abiturzulassungen
    • bei der Wahl und Belegung von Fremdsprachen und Fremdsprachenabschlüssen
    • bei der Erstellung eines Unterrichtsprogramms von Wiederholern und Neuzugängen
    • bei langfristigen Unterrichtsversäumnissen und notwendigen Ersatzleistungen bzw. Ersatzbelegungen (z. B. bei Sportunfähigkeit)
    • bei der Eingliederung von Auslandsrückkehrern und Gastschülern
    • beim Überspringen eines Jahrgangs (10 / 11)
    • bei Schulabgängern (z. B. nicht bestandene Abiturprüfung)
    • bei erforderlichen weiteren mündlichen Abiturprüfungen (PK)
    • bei der weiteren Ausbildung zur Erlangung der Fachhochschulreife (Praktikum, Ausbildung)
    • bei individuellen Problemen (Schüler/-innen, Eltern, Kursleiter/-innen etc.)
  3. Die Oberstufenkoordinatoren führen regelmäßig aus

    • Ausstellen von Bescheiden, Rundschreiben, Mitteilungen, Warnungen (00-Punkte)
    • Kontrolle von Absenzen (entschuldigtes und unentschuldigtes Fehlen)
    • Bearbeitung von Sportbefreiungen
    • Kontrolle der Wahlbögen und der Belegung erforderlicher Unterrichtsfächer
    • laufende Leistungsbeobachtung im Hinblick auf die Abiturzulassung
    • Organisation der Wahl von Kurssprechern und Tutoren
    • organisatorische Betreuung der Studienfahrten und der Facharbeiten
    • Organisation der Ersatzleistung bei Nichtteilnahme an einer Studienfahrt
    • Prüfung der Abiturzulassung
    • Feststellen der Fachhochschulreife oder anderer Abschlüsse
    • Einbindung des Beratungslehrers bei Problemfällen in der Schülerberatung
    • bei Bedarf Aufforderung zu Beratungsgesprächen an Schüler, Eltern und Tutoren
    • Erfassung und Verwaltung der spezifischen Schülerdaten (Stammdaten, Bemerkungen, Kursbelegungen, Leistungen, Prüfungsergebnisse)
    • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Kurswahlen
    • Zusammenstellung erforderlicher Kurse auf Leisten in Abstimmung mit dem UEG
    • Aufstellung eines Klausurenplans in Abstimmung mit dem UEG
    • Organisation der Abiturprüfungen (schriftlich / mündlich)
    • Erstellen aller Zeugnisse (Halbjahr, Abitur, Abgang Fachhochschule)
    • Organisation und Koordination aller Arbeitsabläufe im Bereich der Sekundarstufe II (Koordinatoren/-innen und Sekretariat 2)

Dr. Falko Johannsmeyer, Dr. Barbara Stroeve

2017-02-17, | dw