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Rechtschreibung
RdErl. d. MK v. 12.07.2006 – 21 – 82 101/1 VORTIS 22410
Bezug: Erlass v. 21.7.2005 – 21 – 82 101/1 (SVBI S. 488)
Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 – also ab dem 1.8.2006 – gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die
verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
- Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis (Stand 2006) ist im Internet unter
www.mk-niedersachsen.de
und http://www.rechtschreibrat.com/Aktuelles/Überarbeitetes Regelwerk zugänglich.
- Bis zum 31.7.2007 werden Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung (Stand 2006) überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
- Im Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach Erklärungen des Verlages der Amtlichen Regelung (2006) vollständig entsprechen.
- Dieser Erlass tritt zum 1.8.2006 in Kraft. Der Bezugserlass wird aufgehoben.
Aus: SVBI 8/2006, S. 284-285