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Regelung der deutschen Rechtschreibung für den Schulunterricht

Siehe auch

RdErl. d. MK v. 12.07.2006 – 21 – 82 101/1 VORTIS 22410

Bezug: Erlass v. 21.7.2005 – 21 – 82 101/1 (SVBI S. 488)

Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 – also ab dem 1.8.2006 – gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
  2. Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis (Stand 2006) ist im Internet unter www.mk-niedersachsen.de und http://www.rechtschreibrat.com/Aktuelles/Überarbeitetes Regelwerk zugänglich.
  3. Bis zum 31.7.2007 werden Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung (Stand 2006) überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
  4. Im Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach Erklärungen des Verlages der Amtlichen Regelung (2006) vollständig entsprechen.
  5. Dieser Erlass tritt zum 1.8.2006 in Kraft. Der Bezugserlass wird aufgehoben.

Aus: SVBI 8/2006, S. 284-285

2006-11-01, ha