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Schulordnung
Während der Unterrichtszeit ist auf den Schulhöfen, in den Treppenhäusern und auf den Fluren alles zu unterlassen, was den Unterricht stört.
Das Trinken und Essen (einschließlich des Kaugummikauens) während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Ausnahmen können von der jeweiligen Lehrkraft gestattet werden.
Die SchülerInnen durchlüften die von ihnen benutzen Räumen regelmäßig und säubern sie – einschließlich der Tafeln – nach Bedarf. In den großen Pausen halten sich die SchülerInnen auf dem Hof auf, soweit es die Witterung zulässt. Sie dürfen die Flure im Z-Trakt, die alte und neue Eingangshalle und das Foyer des H-Traktes in den großen Pausen als Durchgangsbereiche benutzen.
Die Mensa dient als Verzehr- und Aufenthaltsbereich in den Pausen und Freistunden; dort gelten die Verhaltensregeln für die Mensa.
SchülerInnen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während der Unterrichtszeit – d. h. einschließlich der Pausen und Freistunden – außer stundenplanmäßig zur Turnhalle, Schwimmhalle oder zum Ostersteggebäude nicht unbefugt verlassen.
Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt, Motorräder auf den dafür abgegrenzten Stellplätzen. Fahrzeuge, die Zugänge und Fluchtwege versperren, werden aus Sicherheitsgründen entfernt.
Auf dem Gelände und in den Gebäuden der Schule darf nicht geraucht werden. Der Konsum alkoholischer Getränke ist verboten.
SchülerInnen dürfen Handys, Kameras und audiovisuelle Aufnahme- und Abspielgeräte inklusive Zubehör in den Gebäuden und auf dem Außengelände außer für ausdrücklich angesetzte unterrichtliche Zwecke nicht benutzen. Wer diese Geräte mitführt, muss sie während der gesamten Aufenthaltsdauer auf dem Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahren. In begründeten Ausnahmefällen kann die Benutzung eines Handys vorher durch eine nächst erreichbare Lehrkraft ausdrücklich erlaubt werden. Die schuleigenen EDV-Anlagen dürfen von SchülerInnen nur zu unterrichtlichen Zwecken und unter Lehreraufsicht benutzt werden.
Jedes Fernbleiben vom Unterricht muss von den Erziehungsberechtigten mit Angabe des Grundes schriftlich entschuldigt werden. Volljährige SchülerInnen entschuldigen sich selbst und geben den Grund für ihr Versäumnis an. Bei voraussehbar längerem Fehlen muss der Klassenlehrer / Tutor so schnell wie möglich, spätestens am 3. Tag der Abwesenheit, benachrichtigt werden. Krankmeldungen während der Unterrichtszeit müssen beim unterrichtenden Lehrer oder dem Lehrer der nächsten Stunde erfolgen.
Beurlaubungen für einen Tag spricht der Klassenlehrer / Tutor aus. Darüber hinausgehende Beurlaubungen müssen beim Schulleiter rechtzeitig beantragt werden – das gilt auch bei Beurlaubungen für einen Tag unmittelbar vor oder nach Ferien.
Stand: 03.06.2010
2010-12-02, bo