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Philosophie
Das Fach Philosophie wird nur in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet
und gehört zum Aufgabenfeld B (gesellschaftswissenschaftlicher Bereich).
Philosophie wird am TGG in der einjährigen Einführungsphase als halb- oder
ganzjähriger zweistündiger Kurs und in der zweijährigen Qualifikationsphase
als zweistündiges Wahl- oder als Ergänzungsfach (als Alternative zum Unterricht
in den Fächern Religion oder Werte und Normen) angeboten. Es kann beim
gesellschaftlichen Schwerpunkt aber auch als P3 gewählt werden und in allen
anderen Schwerpunkten als P4 oder P5; Prüfungsfachkurse sind vierstündig.
In der Einführungsphase wird pro Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben.
In der Qualifikationsphase werden bei zweistündigen Kursen pro Schuljahr
drei Klausuren geschrieben, bei vierstündigen Kursen vier.
Im Fach Philosophie gibt es kein Zentralabitur.
Grundlage für den Philosophieunterricht sind:
- NIEDERSÄCHSISCHER KULTUSMINISTER (Hrsg.) „Rahmenrichtlinien für das Gymnasium. Philosophie. Gymnasiale Oberstufe“, Hannover 1985
- NIEDERSÄCHSISCHER KULTUSMINISTER (Hrsg.) „Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung im Lande Niedersachsen. Philosophie“, Hannover 1985
[Die dargestellte Kursfolge in den Jahrgängen 12 und 13 ist als Beispiel
zu verstehen; eine Veränderung auf Basis der Rahmenrichtlinien ist möglich.]
Jahrgang 11: Einführung
- Selbstverständnis der Philosophie
- Wahrheitsbegriff
- Wirklichkeit – menschliches Handeln
- Überblick über philosophische Teildisziplinen
- Epochenbegriffe: philosophisch und fächerübergreifend
Jahrgang 12: Schwerpunkt Praktische Philosophie
- Anthropologie – Sinnfrage
- Ethik (utilitaristisch, teleologisch, deontologisch)
- Staats-, Geschichts-, Rechts-, Sozial- und Kulturphilosophie
- Sprachphilosophie
- Zukunftsfragen
Jahrgang 13: Schwerpunkt Theoretische Philosophie
- Erkenntnistheorie, Logik, Wissenschaftstheorie
- Ontologie, Metaphysik, Religionsphilosophie
- Naturphilosophie
Kreatives Schreiben eigener Entwürfe; Verbindungen von praktischer und
theoretischer Philosophie für Straffungen nutzen.
Ausgehend von den in der Sekundarstufe I in verschiedenen Fächern erworbenen
Fertigkeiten werden in der gymnasialen Oberstufe graduell steigernd im Sinne
eines Propädeutikums wesentliche fachspezifische und fächerübergreifende
Erweiterungen und Vertiefungen des Methodeninventars vorgenommen, die zu
einer angemessenen Vorgehensweise im Fach Philosophie nach Vorgabe der
Rahmenrichtlinien hinführen sollen.
a) fächerübergreifend
- Führen von unterrichtsbegleitenden Dossiers und thematischen Arbeitsmappen
- Arbeitsorganisation: inhaltsorientierte Zeitplanung, arbeitsteiliges Vorgehen,
Teamarbeit (Bereithalten aller Ergebnisse von allen
Gruppenmitgliedern)
- interaktive Arbeitsformen (Entwicklung und Ausbau von Dialogfähigkeit,
Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit)
- Informationsbeschaffung, Umgang mit Nachschlagewerken, Fachliteratur,
neuen Medien
- Angabe von Quellen
- Strukturierung, Begriffsarbeit (terminologische Sicherheit, Präzisierung,
sachliche Transparenz)
- Text- und Materialauswertung (Vergleich, Beurteilung, Transfer)
- Arbeit mit Texten (genaue Texterfassung und -wiedergabe, sprachliche und
stilistische Angemessenheit im Ausdruck)
- Arbeit ohne Text (Problemorientierung, Projektarbeit, Medieneinsatz)
- Vortrags- und Präsentationsformen (Stichwortzettel, Informations- bzw.
Thesenpapiere, freier Vortrag, medienunterstützt, multimedial)
- Ausbildung von Schreib- und Diskursfähigkeit
- Schriftliche Beurteilungen von Problemen und Sachverhalten
- Einübung von abstrahierendem und generalisierendem Denken
- Klärung von Voraussetzungen und Offenlegung von verdeckten Implikationen
b) fachspezifisch
- Umgang mit Differenzierung und Problematisierung des Wahrheitsbegriffs
- Problematisierung des Selbstverständlichen (= Philosophie)
- Zuordnung der Fragen zu philosophischen Teildisziplinen
- Umgang mit Definitionen, Thesen, Voraussetzungen, Argumenten, Beweisen,
logischen Schlussfolgerungen
- Umgang mit dem Unterschied: speziell – allgemein; konkret – abstrakt
- Fähigkeit zur grundsätzlichen Arbeit, zur komplexen Arbeit, zu systemhaftem
Denken (= in Zusammenhängen)
- Differenzierung von Glauben, Denken, Wissen
- Einübung in eigenständiges, folgerichtiges Denken (Problematisierung,
Bestimmung des eigenen Standortes)
- Erkennen der Argumentationsstruktur (Isolierung von Thesen und ihrer
Begründungen)
Beschlossen von der Fachkonferenz Philosophie am 4. Juli 2006